Zulassung Themen PibF/bei Antrag auf freiwillige Teilnahme EBBR/MSA Jahrgang 10

29.​01.​2027

gilt nur bei freiwilliger Teilnahme (BBR in 9 nicht erworben; Teilnahme an EBBR/MSA beantragt)

Sek I-VO Berlin - § 33 Zweck der Prüfung und Teilnahme

"Zu der Prüfung ist zuzulassen, wer auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 in höchstens vier Fächern schlechtere als ausreichende Leistungen bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des GR-Niveaus erreicht hat."

 

 

Die Themen für die Prüfungen in besonderer Form werden von der jeweiligen Fachleitung und der Mittelstufenkoordinatorin geprüft und zugelassen.