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allgemeine Infos

Allgemeines zum Ganztagsangebot der Jean Piaget Schule

Stand: 27.05.2021

Die Jean-Piaget-Schule ist eine teilgebundene Ganztagsschule. Damit haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, aus über 45 Ganztagskursen das passende Angebot zu wählen. Für das Wahlverfahren werden entsprechende Unterlagen in Form eines Elternbriefes durch die KlassenlehrerInnen an die SchülerInnen übergeben. Alle SchülerInnen wählen aus dem Ganztagsangebot ihren Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch aus. Die Jahrgangsstufe 9 und 10 wird an einem Angebot verbindlich teilnehmen. Der Jahrgang 7 und 8 wird an zwei Angeboten verbindlich teilnehmen. Für den Jahrgang 9 und 10 stehen die Tage Montag und Donnerstag zur Verfügung. Der Jahrgang 8 wählt einen Ganztagskurs am Dienstag (verbindlich) sowie am Montag oder Donnerstag. Der Jahrgang 7 wählt einen Ganztagskurs am Mittwoch (verbindlich) sowie am Montag oder Donnerstag. Alle SchülerInnen haben die Möglichkeit, sich von Ganztagskursen befreien zu lassen, wenn sie nachweislich 1-2 Mal in der Woche an einer außerschulischen Tätigkeit (Verein, Ehrenamt, Schülerhilfe, Fitnessstudio, Musikschule, etc.) teilnehmen. Eine Mitgliedsbescheinigung der jeweiligen Tätigkeit wird mehrmals im Jahr angefordert und muss bei der Koordinatorin abgegeben werden. Ein Wechsel der Ganztagskurse ist nicht möglich. Ausgenommen ist der Wechsel von einem Ganztagskurs in einen Förderunterricht, sollte sich abzeichnen, dass eine Fördermaßnahme notwendig ist. Bei Eintritt während eines laufenden Jahres in einen Verein etc. kann ebenso aus dem Ganztagskurs ausgetreten werden. Die Teilnahme an den Ganztagskursen ist Pflicht. Fehlzeit sowie Beurteilung der jeweiligen Ganztagskurse (in Form von Prädikaten) werden auf dem Zeugnis vermerkt. 

Alle Ganztagsangebote 2022/2023 finden Sie auf der Homepage

 

Kooperationspartner der Jean-Piaget-Schule im Ganztag:

Koop

                  

                

Häufig gestellte Fragen zum Ganztagsangebot:

 

„Habe ich als SchülerIn eine Wahlmöglichkeit welches Ganztagsangebot ich besuchen möchte?“

  • Die Schülerinnen und Schüler (SuS) können sich zum Schuljahresbeginn mehrere Angebote auswählen.

 

„Haben SchülerInnen nach Beginn in einem Ganztagsangebot die Möglichkeit dieses wieder zu verlassen bzw. eine andere AG auszuwählen?“

  • Grundsätzlich neinaber:
  • es besteht nach einem Schulhalbjahr einmalig die Möglichkeit in ein anderes Angebot zu wechseln, insofern in diesem noch freie Plätze sind!
  • es besteht im gesamten Schuljahr einmalig die Möglichkeit in ein anderes Angebot zu wechseln, insofern ein Teilnehmer aus dem betreffenden Angebot mit diesem Schüler tauscht.
  • Die Angebotswechsel sind nur nach Absprache mit den Klassenleitern möglich und müssen der Arbeitsgruppe Ganztag rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

„Welche Konsequenzen erfolgen bei wiederholter unentschuldigter Abwesenheit durch die SchülerInnen in den jeweiligen Ganztagsangeboten?

  • Die Anwesenheit der SuS im Ganztag ist als Schulzeit zu betrachten, sollten also unentschuldigte Fehlzeiten entstehen, dann zählen diese als schulische Fehlstunden und werden auf dem Zeugnis des Schülers vermerkt. Des Weiteren kann die Abwesenheit im Ganztag Klassenkonferenzen und/oder Elterngespräche zur Folge haben.

 

„Was passiert wenn sich zu viele SchülerInnen für das gleiche Angebot entscheiden und somit die maximale Teilnehmeranzahl für diesen Kurs überschritten ist?“

  • Um eventuell zu hohe Anmeldungen für ein Angebot ausgleichen zu können wählen die SuS zum Schuljahresbeginn für jeden Wochentag im teilgebundenen Ganztagsbetrieb ihre 3 favorisierten Angebote mit Rangfolge schriftlich aus. Aus dieser dreifachen Angebotsauswahl jedes Schülers wird dringend versucht ein Angebot zu realisieren.

 

„Was passiert wenn sich nur wenige SchülerInnen für ein bestimmtes Angebot entscheiden und somit die maximale Teilnehmeranzahl für diesen Kurs deutlich unterschritten ist?“

  • Sollte ein Angebot deutlich, d.h. unter ca. 60 Prozent der maximalen Teilnehmerzahl ausgewählt worden sein, so behält sich die Schulleitung vor, diese AG aus Kosten- und Personalgründen zu streichen. In diesem Fall werden die betreffenden Sus entsprechend ihrer getroffenen Auswahl umgelenkt.

 

„Was passiert wenn ich mich nicht entsprechend der Wahlfrist im Elternbrief zu Beginn des Schuljahres für Angebote im Ganztag entschieden habe?“

  • In diesem Fall werden die betreffenden Sus auf freie Plätze in den Angeboten aufgeteilt. Eine Wahlmöglichkeit besteht lediglich bei noch nicht maximal ausgelasteten Angeboten. Ausnahmen hierfür sind bescheinigte Krankheit zum Zeitpunkt des Wahlverfahrens oder Schuleintritt im laufenden Schuljahr.

 

„Kann ich das thematisch gleiche Ganztagsangebot an mehreren Tagen in der Woche besuchen?“

  • Nein!

Aus Gründen der Chancengleichheit dürfen inhaltlich gleiche Angebote nur einmal in der Woche besucht werden.

 

„Sind die Ganztagsangebote auch in den Schulferien oder an schulfreien Tagen zu besuchen?“

  • Nein! 

 

„Können andere Aktivitäten bzw. anderweitiges Engagement der Sus im Sinne des Ganztags und abseits der schulisch organisierten Angebote für den teilgebunden Ganztag angerechnet werden?“

  • Ja.

Hierfür ist jedoch eine individuelle Absprache mit den jeweiligen Klassenleitern nötig, die wiederum eine Anrechnung einer außerschulischen Aktivität eines Schülers sowohl der Ganztagesorganisation als auch der Schulleitung mitteilen muss. Zu diesem Zweck werden nach Bedarf im Elternbrief/Wahlverfahren in den Orientierungswochen entsprechende Vorlagen zur Verfügung gestellt.

Grundlegend ist jedoch die regelmäßige Nachweisbarkeit der wöchentlichen Aktivität z.B. mittels Bestätigung der ausführenden Einrichtung (z.B. Jugendfeuerwehr, Sportverein). Diese ist auch im Vorhinein durch den Schüler/Erziehungsberechtigten zu klären und schriftlich darzulegen sowie von der jeweiligen ausführenden Einrichtung zu unterstützen bzw. zu bestätigen. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass der betreffende Schüler eine wöchentliche Anwesenheit führt, die vom jeweiligen Anbieter abgezeichnet werden muss. Diese ist wöchentlich dem Klassenlehrer vorzulegen.

Mögliche Angebote die angerechnet werden können sind z.B. die aktive Teilnahme an einem schulischen AG-Angebot am Montag oder Freitag, wobei dieses automatisch zu einem für diesen Schüler verpflichtenden Angebot wird. Weiterhin ist Engagement im sozialen, musischen Bereich oder regelmäßiger Sport in einem Verein anrechenbar. Die anzurechnenden Angebote müssen aber generell sowohl dem geforderten Zeitumfang als auch den hier genannten Anforderungen entsprechen.

      Ansprechpartner sind die KlassenlehrerInnen oder das Team Ganztag.

 

„Wie muss ich mich als SchülerIn bei den Ganztagesangeboten generell verhalten?“

  • Es gilt grundsätzlich für alle Angebote (auch den hausexternen) die Hausordnung der Jean-Piaget-Schule! Zusätzlich bzw. ergänzend können von den Kooperationspartnern und Projektleitern Verhaltensregeln für die Angebote festgelegt oder erarbeitet werden.

 

„Kann ich als SchülerIn zu den Ganztagsangeboten erscheinen und gehen wie und wann ich will?“

  • Nein! 

       Die Sus haben pünktlich zu Angebotsbeginn zu erscheinen und erst nach Beendigung des Angebotes

       durch den Projektleiter das Recht,  dieses wieder zu verlassen. 

 

„Wie muss ich mich als SchülerIn im Krankheitsfall verhalten?“

  • Ist ein Schüler krankheitsbedingt nicht in der Lage am Ganztagsangebot teilzunehmen so ist dies durch ein schriftliches Entschuldigungsschreiben der Eltern bzw. eines Arztes zu belegen und beim jeweiligen Klassenleiter rechtzeitig bzw. zeitnah anzumelden bzw. abzugeben. Außerdem ist in jedem Fall die Piaget- Schule und im Fall einer Belegung eines Angebotes außerhalb der Schule zusätzlich die jeweilige Einrichtung bzw. der Projektleiter durch die Erziehungsberechtigten zu informieren.

 

„Ist das Ganztagsangebot als schulische Veranstaltung zu betrachten und bin ich als SchülerIn unfallversichert?

  • Ja.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich im Rahmen eines Ganztagsangebotes einen Unfall habe?“

  • Das Ganztagsangebot ist eine schulische Veranstaltung und die SchülerInnen sind daher unfallversichert. Im Fall einer Verunfallung eines Schülers bei einem

      hausexternen Angebot muss eine unverzügliche Unfallmeldung an Frau Böhme

      (Organisation Ganztag – siehe Ansprechpartner) erfolgen.

      Dies kann z.B. telefonisch durch den betreffenden Schüler selbst, die

      Erziehungsberechtigten oder nach Absprache durch den Projektleiter erfolgen.